Vorarlberg: Das Chancengesetz
Ein wichtiger Schritt für die Gehörlosen Vorarlbergs war der Beschluss des „Vorarlberger Chancengesetzes“ 2006. Ziel dieses Gesetzes ist es‚ gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung in den Bereichen der schulischen, gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe zu ermöglichen.
Dazu gehört auch die Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen für gehörlose Menschen – eine Maßnahme, die deren "Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärkt". Dieses Gesetz setzt, in wesentlichen Punkten, die Forderungen der UN-Konvention in Vorarlberg um.