Barrieren:
Fehlendes gebärden­sprach­liches Angebot

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen weigern sich bis heute große Institutionen gehörlosen Menschen gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen.

Auch die Gesetzgebung arbeitet viel zu langsam, dass Grundrechte bis heute nicht wirklich eingefordert bzw. Versäumnisse nicht exekutiert werden können. Das ermöglicht diesen öffentlichen Institutionen ein Hinauszögern beim Umsetzen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen:
GebärdensprachdolmetscherInnen werden nur teilweise finanziert, gebärdensprachliches Beratungsangebot nur rudimentär angeboten.

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