Gesetze sorgen für Gleichstellung!
Unterschiedliche Gesetzgebungen in Österreich legen fest, dass die Inklusion aller Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft, bzw. der barrierefreie Zugang zu allen Lebensbereichen gemäß den allgemeinen Menschenrechten ermöglicht werden muss. Für gehörlose Menschen bedeutet dies unter anderem: ein Recht auf professionelle GebärdensprachdolmetscherInnen, um gleichberechtigten Zugang zu Informationen und somit Entscheidungsfreiheit zu erhalten.