Grundrechte: Die UN-Konvention
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde von Österreich 2008 ratifiziert. Als Vertragsstaat verpflichtet sich Österreich damit u. a. professionelle GebärdensprachdolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen, um somit Barrierefreiheit für ihre gehörlosen StaatsbürgerInnen zu gewährleisten (Artikel 9, 2e). Gehörlose ÖsterreicherInnen sollen ihren MitbürgerInnen gleichgestellt werden.